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Schülerfahrscheine jetzt beantragen
Mecklenburg- Strelitz. Mit dem neuen Schuljahr 2010/2011 wird es für die Fahrschüler im Landkreis Mecklenburg-Strelitz einige Veränderungen geben.
Darüber informierte der Leiter des Fachbereiches Schulangelegenheiten/Demografie, Bodo Krumbholz. „Neu ist, dass nun alle Schüler der 1. bis 12. Klassen und der Jahrgangsstufe 13 an Fachgymnasien die Fahrtkosten erstattet bekommen, wenn sie eine für sie zuständige kommunale Schule besuchen“, sagte er. Welche Schule das ist, regelt die Satzung zur Festlegung von Einzugsbereichen für kommunale Schulen, die im Mai vom Kreistag beschlossen wurde. Wer eine andere Schule besuchen möchte als in der Satzung festgelegt, bekommt einen kostenlosen Fahrschein nur dann, wenn die gewählte Schule ohnehin auf dem Weg zu der Schule liegt, die in der Satzung vorgeschrieben ist. Und es gilt eine weitere Ausnahme für die Mädchen und Jungen, die schon in diesem Schuljahr 2009/2010 eine für sie nicht zuständige Schule besucht haben. „Ihr Anspruch hat gewissermaßen Bestandsschutz. Sie erhalten die Fahrtkosten für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel bis zur örtlich zuständigen Schule bzw. bis zur Kreisgrenze erstattet“, so Bodo Krumbholz. Grundsätzlich gelte aber, dass nur Fahrtkosten erstattet werden, wenn öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden.
Die Anträge zur Schülerbeförderung im Landkreis müssen jetzt gestellt werden. Bis zum 7. Juli 2010 müssen sie im Landratsamt bei Frau Brigitte Schnell vorliegen. Die Anträge auf Schülerbeförderung für die Neubrandenburger Schulen können direkt in der Mobilitätszentrale in Neubrandenburg abgegeben werden. „Wir haben die Veränderungen und wichtigsten Informationen auf der Internetseite des Landkreises www.mecklenburg-strelitz.de unter Aktuelles ausführlich veröffentlicht. Außerdem findet man dort die Satzung über die Schuleinzugsbereiche und die Antragsformulare zum Herunterladen“, sagte Bodo Krumbholz.
Quelle: Pressemitteilung Landkreis Mecklenburg- Strelitz vom 17.06.2010




