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Geflügel darf wieder aus den Ställen
Der Landkreis Mecklenburg-Strelitz informiert:
Neustrelitz. Ab sofort muss im Landkreis Mecklenburg-Strelitz das Geflügel nicht mehr in den Ställen oder Volieren bleiben. Wie die Leiterin des Referates Verbraucherschutz/Veterinärwesen, Monika Walter, mitteilt, habe sie die Verfügung vom 26. Dezember 2007 am 15. Januar 2008 aufgehoben. Nach wie vor gilt jedoch die Allgemeinverfügung vom 7. November 2007. Danach gilt das Aufstallungsgebot für folgende Gebiete: Jeweils ein Uferstreifen von 500 Meter Breite um die Schlafplätze von Wildwasservögeln am Galenbecker See, Klein Vielener See, Jäthensee, Lieps und Rödliner See.
Quelle: Pressemitteilung Landkreis Mecklenburg-Strelitz vom 15.01.2008




