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Neuregelungen in der Schülerbeförderung


Auf der Grundlage der Neufassung des § 113 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) vom 16.02.2009 und den sich daraus ergebenden Veränderungen für die Schülerbeförderung beschloss der Kreistag am 19. Mai 2010 eine neue Schülerbeförderungssatzung für den Landkreis Mecklenburg-Strelitz (LK MST).

 

Im Landkreis Mecklenburg-Strelitz erfolgt die Schülerbeförderung bzw. die Erstattung der notwendigen Aufwendungen (Fahrtkostenerstattung) ab dem Schuljahr 2010/2011 für Schüler der 1. bis 12. Klasse der allgemein bildenden Schulen sowie der Jahrgangsstufe 13 des Fachgymnasiums, wenn sie

• eine örtlich zuständige kommunale Schule besuchen,

(Die örtlich zuständige kommunale Schule ist in der Satzung zur Festlegung von Einzugsbereichen für kommunale Schulen im Landkreis Mecklenburg-Strelitz festgelegt. Die Satzungen sind unter www.mecklenburg-strelitz.de (Bekanntnmachungen/Informationen – Satzungen) einsehbar.

• eine örtlich unzuständige Schule besuchen, die auf dem Weg zur örtlich zuständigen Schule liegt (kostenloses Ticket nur bis zur örtlich zuständigen Schule) oder

• 2009/2010 eine Schule besucht haben (Bestandsschutz). Die Kostenerstattung erfolgt bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel wie bisher in der Regel bis zur Kreisgrenze. Darüber hinaus sind die Kosten von den Eltern zu tragen.


Die Pflicht zur Durchführung der Schülerbeförderung oder Fahrtkostenerstattung besteht erst ab einer Mindestentfernung zwischen Wohnung und Schule von

a)      2 km Fußweg für Schüler bis zur Jahrgangsstufe 6

b)      4 km Fußweg für Schüler ab der Jahrgangsstufe 7


Die Verantwortung für die Bewältigung des Weges zwischen Wohnung und nächstgelegener Haltestelle liegt bei den Erziehungsberechtigten bzw. dem Schüler.


Die Schülerbeförderung erfolgt von der nächstgelegenen Haltestelle des Wohnortes bis zur nächstgelegenen Haltestelle am Schulort.


Eine Fahrtkostenerstattung erfolgt nur, wenn der Landkreis keine öffentliche Schülerbeförderung durchführt.


Formulare für einen Schülerfahrausweis oder für die Fahrtkostenerstattung sind beim Landkreis, Fachbereich Schule/Demografie, bei der besuchten Schule oder im Internet unter www.mecklenburg-strelitz.de (Kreisverwaltung – Bereich – Schulen – Schülerbeförderung) erhältlich.


Bis spätestens 07.07.2010 sind die Anträge auf Schülerbeförderung von den Eltern über die Schulen des Landkreises im Landratsamt, Frau Schnell und die Anträge auf Schülerbeförderung für die Neubrandenburger Schulen in der Mobilitätszentrale in Neubrandenburg abzugeben.

 
Die Beförderung der Grundschüler aus den Gemeinden Klein Vielen und Hohenzieritz kann auch zur Grundschule nach Penzlin erfolgen.


Die Beförderung der Schüler aus den Gemeinden Brunn, Neverin, Neddemin, Neuenkirchen, Trollenhagen und Staven kann auch zu den kommunalen weiterführenden Schulen der Stadt  Neubrandenburg erfolgen.


Schüler aus dem Landkreis Mecklenburg-Strelitz, die Schulen in der Stadt Neubrandenburg besuchen, können ihre Fahrausweise in der letzten Ferienwoche in der Zeit von 9.00-12.00 Uhr in der Mobilitätszentrale der VMO (am Busbahnhof in Neubrandenburg) abholen.


Schüler aus dem Landkreis Mecklenburg-Strelitz, die Schulen im Landkreis Mecklenburg-Strelitz besuchen, erhalten den Fahrausweis am ersten Schultag.

 

 

Quelle: Pressemitteiilung Landkreis Mecklenburg- Strelitz vom 18.06.2010 




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