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Waldbrandwarnstufe 4


Mit Wirkung vom 02. Juli 2010 gilt für den Landkreis Mecklenburg-Strelitz die Waldbrandwarnstufe 4.

Diese Waldbrandwarnstufe wird unter Berücksichtigung einer Beratung der Arbeitsgruppe Waldbrandschutz im Landkreis Mecklenburg-Strelitz und der gemessenen Niederschläge sowie der entsprechenden Daten des Deutschen Wetterdienstes, die täglich mit den phänologischen Faktoren und der regionalen Waldgefährdung verknüpft werden, festgelegt.

Das sonnige und heiße Wetter wird auch in den nächsten Tagen anhalten.

Wir bitten alle Besucher des Waldes, aufgrund der erhöhten Waldbrandgefahr
besonders achtsam zu sein.


Es gelten folgende Verhaltensregeln:

- Das Befahren von nicht öffentlichen Straßen und Wegen mit Kraftfahrzeugen ist verboten!

- Das Abstellen von Fahrzeugen vor Schranken an Waldeinfahrten ist verboten!

  Halten Sie die Rettungswege frei!

- Das Parken und Abstellen von Fahrzeugen an Straßen und Wegen im Wald und an
  Waldrändern ist verboten!

- Im Wald und angrenzenden Flächen gilt Rauchverbot!
- Das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf nicht dafür vorgesehenen Flächen ist verboten!
  (Besondere Brandgefahr u.a. auch durch Katalysatoren)
  Nutzen Sie die gekennzeichneten Parkflächen!

- Das Reiten, Wandern, Radfahren und das Durchführen von Kutschfahrten ist nur auf
  den dafür gekennzeichneten Wegen gestattet!

- Werfen Sie keine brennenden Zigaretten aus dem Auto!

- Das Anlegen von Feuerstellen in Wäldern ist verboten!

  Dies gilt auch für Brauchtumsfeuer außerhalb geschlossener Ortschaften an angrenzenden
  Waldgebieten.

  Geplante Brauchtumsfeuer innerhalb geschlossener Ortschaft sind dem zuständigen
   örtlichen Ordnungsamt anzuzeigen.

- Sollte jemand einen Brand entdecken, ist jeder verpflichtet im Rahmen seiner Möglichkeiten,
  sofort Hilfe zu leisten.

- Notrufnummer: 112

 

 

Quelle: Pressemitteilung Landkreis Mecklenburg Strelitz vom 30.06.2010




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