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110 Kandidaten gesucht
Die erzieherische Befähigung eines Jugendschöffen setzt nicht voraus, dass er einen pädagogischen Beruf ausübt, sagte Mathias Krense, Leiter des Fachbereiches Gesellschaftliche Dienste im Landratsamt.
Auch Vorruheständler, Rentner oder Pensionäre können bei entsprechender Eignung beziehungsweise entsprechenden früheren pädagogischen oder erzieherischen Berufen als Jugendschöffe tätig werden. Ein wichtiges Kriterium ist: Die Kandidaten müssen mit Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2009 mindestens 26 Jahre alt sein, dürfen aber noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben. Der Gesetzgeber fordert allerdings, dass die zum Schöffen vorgeschlagenen Personen mindestens seit einem Jahr im Landkreis und in der zum Einzugsbereich gehörenden Gemeinde wohnhaft sein sollen, so Krense.
Ein Jugendschöffe am Amtsgericht kommt etwa zehn bis zwölf Mal im Jahr zum Einsatz. Der Aufwand pro Einsatz bzw. Verhandlungstag richtet sich nach der Art des vor Gericht zu verhandelnden Falls.
„Die gewählten Schöffen erhalten vor Aufnahme dieses Ehrenamtes eine Einweisung und somit alle erforderlichen Informationen. Sie werden für ihre Tätigkeit nach den Vorgaben des Gesetzes über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter entschädigt. Dazu gehört zum Beispiel auch, dass Fahrkosten erstattet werden“, erläuterte Mathias Krense.
110 Kandidaten müssen für Mecklenburg-Strelitz aufgestellt werden. Die Schöffen werden dann bis zum 1. November von den Gerichten ausgelost. Vorschläge können jetzt direkt an das Jugendamt des Fachbereiches Gesellschaftliche Dienste gerichtet werden. Ansprechpartner ist neben Fachbereichsleiter Mathias Krense die Mitarbeiterin Sybille Winter. Sie ist telefonisch unter 03981-481-173 zu erreichen. Folgende Angaben werden benötigt: Name, Vorname, Geburtsname, Geburtstag, Geburtsort, Beruf, Anschrift und die Telefonverbindung.
Quelle: Pressemitteilung Landkreis Mecklenburg- Strelitz vom 01.02.2008




