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Rentnerinnen können Überprüfung beantragen


Neustrelitz/Neubrandenburg. Rentnerinnen, deren Auffüllbetrag bei der Rentenberechnung noch nicht „abgeschmolzen“ ist, können die Neufeststellung ihrer Rente beantragen.

Darauf hat der Sozialverband VdK in einer Presseerklärung hingewiesen.
Wie es heißt, nahm der Gesetzgeber ab 1992 eine Umwertung der Bestandsrenten vor, die noch nach der DDR-Rentenverordnung berechnet waren. Die neue Rente enthielt einen Auffüllbetrag, der ab Januar 1996 mit den jährlichen Rentenanpassungen verrechnet und dadurch abgeschmolzen werden sollte. Inzwischen war durch Höherbewertung der Kindererziehungszeiten eine Rentensteigerung eingetreten, welche von den Rententrägern auf die Auffüllbeträge angerechnet wurde. Das Bundessozialgericht hat diese Verfahrensweise der Rententräger für rechtswidrig erklärt (AZ: B 13 RJ 17/04 R). Deshalb sei die Neufeststellung möglich. Auskünfte in der Geschäftsstelle des VdK in Neubrandenburg, Tel. 0395 5443459.

 

Quelle: Nordkurier vom 13.02.2008 




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