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Viele Boote nicht richtig gekennzeichnet
Mirow. In puncto Bootskennzeichnung sollten Sportbootfahrer jetzt an die Saison denken. "Wenn man erst auf dem Wasser ist, ist es zu spät", sieht Polizeioberkommissar Frank Scholz von der Wasserschutzpolizeistation in Mirow Handlungsbedarf.
Etliche Boote seien nicht richtig gekennzeichnet. Gerade in einer Zeit, in der Diebstähle rapide zugenommen hätten, sei dies aber besonders wichtig.
So würden viele Freizeitkapitäne der Region über den Internationalen Bootsschein (IBS) verfügen, der für Wassersportfahrzeuge in ganz Europa ein anerkanntes Bootsdokument ist. Doch hier fangen die Probleme an. Denn wer eine Änderung an seinem Boot vorgenommen hat, etwa durch Montage eines anderen Motors, muss diese im IBS eintragen lassen. Das heißt, das Dokument ist im Inland nur solange gültig, wie sich an den eingetragenen Daten nichts ändert. Vorzunehmende Änderungen sollten bei der Behörde beantragt werden, die den Schein ausgestellt hat. "Und zwar jetzt, nicht erst in der Saison", wie Frank Scholz sagt.
Handlungsbedarf bestehe auch bei den Beibooten. "Was damit auf dem Wasser alles angestellt wird, ist gravierend", verdeutlicht der Wasserschutzpolizist. Denn Beiboote, wie sie auf größeren Wasserfahrzeugen vorhanden sind, sind nur zum Übersetzen der Schiffsbesatzung oder als Rettungsmittel gedacht. Werden sie in dieser Funktion genutzt, unterliegen sie den erleichterten Vorschriften der Verkehrsordnung. "Eine Kennzeichnung nach den Bestimmungen der Kleinfahrzeugkennzeichenverordnung ist dann nicht erforderlich", erklärt Scholz. Stattdessen genüge ein innen oder außen angebrachtes Kennzeichen, das die Feststellung des Eigentümers gestattet. "Und sei es nur durch einen eindeutigen Hinweis auf das Hauptfahrzeug, zu dem es gehört", so der Polizeioberkommissar. Doch in der Praxis sieht das häufig anders aus. Mit Beibooten wird nur allzu gern zum Angeln rausgefahren oder nach Belieben auf den Seen herum geschippert. Oft sind sie auch mit mehr als den erlaubten 2,21 Kilowatt motorisiert. Doch genau hier fängt die Kennzeichnungspflicht an: "Sobald ein Beiboot in anderer Funktion eingesetzt wird, unterliegt es den Vorschriften für Kleinfahrzeuge." Und Kleinfahrzeuge sind auf beiden Außenseiten mit ihrem Namen in mindestens zehn Zentimeter großen lateinischen Schriftzeichen zu versehen. Zudem sind Name und Anschrift des Eigentümers an der Innen- und Außenseite des Bootes anzubringen.
Wer Fragen zur Kennzeichnungspflicht hat, der kann sich an die Wasserschutzpolizei wenden unter Telefon 039833 26920.
Quelle: Nordkurier vom 07.02.2011




