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Jugendschöffe gesucht
Für das Amtsgericht in Neubrandenburg fehlen noch 12 Männer, und für das Amtsgericht Neustrelitz werden noch 5 Männer gesucht.
Die erzieherische Befähigung eines Jugendschöffen setzt nicht voraus, dass er einen pädagogischen Beruf ausübt. Auch Vorruheständler, Rentner oder Pensionäre können bei entsprechender Eignung beziehungsweise entsprechenden früheren pädagogischen oder erzieherischen Berufen als Jugendschöffe tätig werden. Ein wichtiges Kriterium ist: Die Kandidaten müssen mit Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2009 mindestens 26 Jahre alt sein, dürfen aber noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben. Der Gesetzgeber fordert allerdings, dass die zum Schöffen vorgeschlagenen Personen mindestens seit einem Jahr im Landkreis und in der zum Einzugsbereich gehörenden Gemeinde wohnhaft sein sollen.
Ein Jugendschöffe am Amtsgericht kommt etwa zehn bis zwölf Mal im Jahr zum Einsatz. Der Aufwand pro Einsatz bzw. Verhandlungstag richtet sich nach der Art des vor Gericht zu verhandelnden Falls. Vorschläge können direkt an das Jugendamt des Fachbereiches Gesellschaftliche Dienste gerichtet werden. Ansprechpartnerin ist Sybille Winter. Sie ist telefonisch unter 03981-481-173 zu erreichen, oder via Email: swinter@lra-mst.de. Folgende Angaben werden schriftlich benötigt: Name, Vorname, Geburtsname, Geburtstag, Geburtsort, Beruf, Anschrift und die Telefonverbindung.
Quelle: Pressemitteilung Landkreis mecklenburg Strelitz vom 06.03.2008




