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Wasser-Bescheide weiter umstritten
Am Donnerstag Abend spielte das Thema bei der jüngsten Stadtvertretersitzung erneut eine Rolle. Nachdem bei der März-Sitzung sogar schon der Austritt aus dem Zweckverband angeregt wurde, war diesmal Ralf Düsel, der Geschäftsführer des Wasserzweckverbandes Strelitz, durch Bürgermeister Helmut Hamp (BfW) eingeladen, um „Informationen zur Mitgliedschaft im Wasserzweckverband Strelitz“ zu geben. Die Stadtvertreter erhofften sich dadurch Aufschluss, ob es laut Satzung und Gesetz überhaupt die Möglichkeit gibt, aus dem Zweckverband wieder herauszukommen – und wenn ja, ob dieser Schritt wirklich sinnvoll ist.
Zwölf von 15 Stadtvertretern waren anwesend, und auch in den Zuschauerreihen hatten einige interessierte Bürger Platz genommen. Erste Diskussionen gab es schon während der Einwohnerfragestunde, bei der der Wesenberger Willi Buchert wissen wollte, ob er denn auch nach den Ausführungen des Wasserzweckverbands-Geschäftsführers noch Fragen stellen dürfe. Die Kommunalverfassung gibt gewisse Beschränkungen vor, und so mussten die Abgeordneten erst über zwei Anträge abstimmen. Dann erhielt Ralf Düsel das Wort.
Wie er sagte, sieht die Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern den Austritt zwar vor. Allerdings müsse ein rechtlich relevanter Grund vorliegen, „um das Austrittsbegehren zum Erfolg führen zu können, muss ein weiterer Verbleib im Zweckverband für die Gemeinde unzumutbar sein“, führte Düsel aus. Er verwies diesbezüglich auf mehrere Urteile, die beim Verfassungsgericht anhängig sind und in ähnlicher Sache 2005 entschieden wurden. Für Nachfragen zum Aktenzeichen etc. stehe er zur Verfügung, bot er an.
Die Gemeinde müsse ein Konzept erstellen, wie sie den gesetzlichen Verpflichtungen der Trinkwasserversorgung unter dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nachkommen wolle. Aber auch hier gelte die Beitragserhebungspflicht unter dem Aspekt der Kostendeckung. „Die Aufgaben und Pflichten bleiben so oder so“, meinte Düsel.
Wesenberg ist, was das Trinkwasser anbelangt, Gründungsmitglied im Verband (damals noch Wasserversorgungszweckverband des Kreises Neustrelitz), also bereits seit 1991 dabei. In der Sparte Abwasser gilt das Eintrittsdatum 1. Januar 2004. Selbst wenn es einen Anbieter gäbe, der die Wasserversorgung günstiger offerieren würde, so wäre das nach Meinung Düsels kein triftiger Grund für einen Austritt. Wie er sagte, dürfe dem Zweckverband durch den Austritt kein Schaden entstehen. Die Stadt müsste dafür den Nachweis erbringen. „Das ist das Solidarprinzip. Wir befinden uns im öffentlich-rechtlichen Raum“, meinte Düsel. Am Ende bliebe der Klageweg. Im übrigen werde bei Beendigung der Mitgliedschaft nicht automatisch die Beitragspflicht aufgehoben, zeigte der Geschäftsführer auf.
Auf Nachfrage Hamps erklärte Düsel weiter, dass – wären die Beiträge nicht eingefordert worden – die Gebühren dann arg gestiegen wären. Bis Ende 2008 würden auch noch viele andere Kommunen an der Reihe sein, und die Altanschließer müssten ihre Beiträge zahlen. Er wies darauf hin, dass jeder Bürger seinen Beitragsbescheid unbedingt über Jahre aufheben und auch an die Kinder weitervererben solle – wer einmal beschieden wurde, werde nicht wieder herangezogen, soweit die Information.
Die Ausführungen erregten sichtlich die Gemüter der Wesenberger. Uwe Gestewitz, der schon viel Zeit in den Sachverhalt investiert hat, berichtete, dass er sich diesbezüglich an die Rechtsaufsicht des Landkreises gewandt hat. Die Antwort steht noch aus.
Quelle: Nordkurier vom 26.04.2008




