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Friedensangebot für Zweckverband
Gedeckt durch ein entsprechendes Votum der Gemeindevertreter, will Roggentin dem Verbandsvorstand eine Vereinbarung vorschlagen. Die Roggentiner wollen eine Musterklage beim Verwaltungsgericht in Greifswald gegen die Satzung des WZV einreichen und gleichzeitig die Gegenseite dazu bringen, bis zur richterlichen Entscheidung alle Widerspruchs- und sonstigen Verwaltungsverfahren, die die Gemeinde wie ihre Bürger betreffen, ruhen zu lassen. „Wir kommen also nicht mit leeren Händen zu dem von Verbandsvorsteher Norbert Pape angeregten klärenden Gespräch, sondern bringen den Entwurf der Vereinbarung mit“, so Bürgermeister Henry Tesch (CDU) gegenüber dem Nordkurier. „Was wir momentan am dringendsten brauchen, ist Rechtsfrieden.“
Thomas Müller, Vizebürgermeister und Amtsvorsteher in der Kleinseenplatte, machte deutlich, dass Roggentin mit der Musterklage nicht gegen das Kommunalabgabengesetz vorgeht. „Das wäre eine Illusion“, so Müller. Vielmehr gehe es darum, wieviel die Bürger und die Gemeinden zahlen müssen, und auf welche Weise. Ein wichtiger Punkt dabei sei die Ausnutzung von Ermessenspielräumen.
Beide Gesprächspartner gehen davon aus, dass die Satzung in ihrer jetzigen Form vor Gericht nicht bestandsfähig ist. „Das Prozesskostenrisko tragen wir als Gemeinde, sehen uns aber auch in der Verantwortung für unsere Bürger“, so Tesch. Werde der Musterklage entsprochen, die gegen den Bescheid des WZV in Widerspruch gegangen ist, profitierten auch „Dritte“, wie es in dem Vereinbarungstext heißt. „Bei denen, die bereits gezahlt haben, wäre es dann eine politische Frage für den WZV, zu Gunsten der Betroffenen zu reagieren“, unterstrich das Gemeindeoberhaupt.
Müller und Tesch warfen der WZV-Spitze vor, die ehrenamtlichen Bürgermeister bei der Abfassung der Satzung nicht umfassend beraten zu haben. „Darauf haben sie ein Recht“, betonte Tesch, der bereits 2003 die Geschäftsführung in der derzeitigen Form in Frage gestellt hatte, aber überstimmt worden war. Es sei auch erschreckend, wie wenig in den Kommunen über den Erlass des Innenministeriums zur Erhebung von Anschlussbeiträgen von 2007 bekannt sei.
Quelle: Nordkurier vom 20.12.2008




