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Trinkwasserbeitrag bei Stadt im Visier


Wesenberg. Müssen die Grundstückseigentümer der Wesenberger Siedlung, die nach der Wende errichtet wurde, möglicherweise weniger oder gar nichts zahlen im Zusammenhang mit den Trinkwasserbeiträgen?

Als die im vorigen Jahr vom Wasserzweckverband Strelitz (WZV) erhoben wurden, bekundeten viele Betroffene ihren Unmut, im Dezember wurde eine Einwohnerversammlung einberufen (der Nordkurier berichtete). Gestern teilte Bürgermeister Helmut Hamp (BfW) mit, dass er davon ausgehe, dass es zur Minderung der Beiträge kommen könne.
Er berichtete, dass die Stadt, ausgehend von der Einwohnerversammlung und dem Antrag eines Betroffenen auf Rückerstattung des erhobenen Beitrags, eine Prüfung vorgenommen habe. Dabei wurde die Finanzierung der Trinkwasseranlage für die Siedlung im öffentlichen Bereich kontrolliert. „Ausgehend von dieser Prüfung wird die Stadt dem Wasserzweckverband mitteilen, welche anteiligen Kosten je Grundstück durch die Erwerber für das Einrichten der Trinkwasseranlage bereits durch den Grundstückskaufpreis gezahlt wurden“, erklärte Helmut Hamp. Er gehe davon aus, dass sich der WZV auf Grundlage der Prüfung wahrscheinlich mit den Grundstückseigentümern der Siedlung in Verbindung setze. Seiner Meinung nach sind die von den Eigentümern gezahlten anteiligen Beiträge als Baukostenzuschüsse zu rechnen.
„Wir erwarten, dass entsprechend dem Gleichheitsgrundsatz die Baukostenzuschüsse durch den Zweckverband wie bei anderen auch angerechnet werden. Das kann Minderung der Trinkwasserbeiträge heißen“, unterstreicht der Bürgermeister. Das aufzugreifen, sei Sache des WZV, welche Ergebnisse das habe, werde die Stadt aufmerksam beobachten. Noch einmal sagte Helmut Hamp, dass die Stadt damit nicht die Trinkwasserbeiträge in Frage stelle, aber die Erhebung in der jetzigen Höhe.
 

Quelle: Nordkurier vom 04.02.2009




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