Informationen

Neuigkeiten


Veranstaltungen


Frage des Monats: Wie erkunden Sie die Kleinseenplatte?



Banner
Banner
Banner

Wettervorhersage



Neuigkeiten im Archiv

Jugendamt des Landkreises richtet Notruftelefon ein


Nach dem Hungertod des fünfjährigen Mädchens Lea-Sophie in Schwerin hat das Jugendamt Mecklenburg-Strelitz die Regularien und Festlegungen überprüft, wie im Kreis zu handeln wäre.

Mecklenburg-Strelitz. Nach dem Hungertod des fünfjährigen Mädchens Lea-Sophie in Schwerin hat das Jugendamt Mecklenburg-Strelitz die Regularien und Festlegungen überprüft, wie im Kreis zu handeln wäre. Eine präzise Dienstanweisung für Mitarbeiter des Jugendamtes zur Abwendung von Kindeswohlgefährdung im Landkreis Mecklenburg-Strelitz gäbe es bereits seit langer Zeit, informierte Mathias Krense, Leiter des Fachbereiches Gesellschaftliche Dienste. Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung liege beim Jugendamt – im Landkreis Mecklenburg-Strelitz ist das Jugendamt der Fachdienst Jugendhilfe, der zum Fachbereich Gesellschaftliche Dienste der Kreisverwaltung gehört. Zu den Geschäftszeiten sei dieses über die bekannten Telefonnummern und Adressen zu erreichen. Bewährt habe sich im Kreis, dass die Bezirkssozialarbeiter in Teams in fest zugeordneten Territorien arbeiten, was eine bessere Bürgernähe, Orts- und Personenkenntnis gewährleisten soll, betonte Mathias
Krense.
Dazu seien außer in der Kreisverwaltung in Neustrelitz Nebenstellen eingerichtet worden, so in Woldegk, Friedland und Neubrandenburg (Gartenstraße).
„Außerhalb der Sprechzeiten ist generell ein Bereitschaftsdienst organisiert, dieser ist im gesamten Landkreis zu erreichen über die Telefonnummer der Rettungsleitstelle Mecklenburg-Strelitz: 03981 447515 oder 03981 447520“. Diese Notrufnummern finden Leser des Nordkurier künftig täglich im Serviceteil der Tageszeitung. „Das Jugendamt ist auf eine gute Zusammenarbeit mit anderen Stellen und Trägern, aber vor allem auch auf rechtzeitige Informationen aus der Bevölkerung angewiesen, um rechtzeitig tätig zu werden“, machte Mathias Krense Hintergründe deutlich. Über die genannten Telefonnummern bestehe die Möglichkeit, unkompliziert Kontakt zum Jugendamt zu erhalten. Die Sozialarbeiter arbeiten in diesen Fällen nach einer Dienstanweisung zum Umgang mit Kindeswohlgefährdung für das Jugendamt Mecklenburg-Strelitz.
Nach dieser Dienstanweisung werde allen Hinweisen, auch den anonymen, nachgegangen. Festgelegt sei für diese Fälle, dass stets zwei Sozialarbeiter dann die jeweilige Familie aufsuchen, um gegebenenfalls sofort die geeigneten Schritte einleiten zu können. Mit den Einrichtungen der Jugendhilfe und Kindertagesbetreuung gebe es Vereinbarungen zur Regelung der Zusammenarbeit bei Kindeswohlgefährdungen und den Informationen dazu. „Zur besseren Koordinierung der Zusammenarbeit organisiert das Jugendamt regelmäßig Informationsveranstaltungen mit den Ärzten, der Polizei, den Hebammen. Weitere sollen hinzukommen, so u.a. auch mit Schulen, niedergelassenen Kinderärzten und Gerichten. Diese Veranstaltungen sollen zukünftig auch regelmäßig wiederholt werden.“ Natürlich würden Ereignisse in anderen Teilen der Bundesrepublik im Fachdienst Jugendhilfe sofort ausgewertet, um gegebenenfalls eigene Fehler und Lücken auszuschließen, so Krense.

 

Quelle: Nordkurier vom 30.11.2007




[nach oben] [Feedback] [drucken]