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Schnee auf die Straße schieben verboten


Mirow. Nachdem in der Nacht zu Donnerstag wieder relativ viel Schnee in Mecklenburg-Strelitz gefallen war, konnte es dem einen oder anderen Kraftfahrer auf der B198 in Mirow passieren, dass ein Anwohner, der den Bürgersteig vom Schnee befreite, ihm selbigen vor das Auto auf die Straße schob.

 

So geschehen ist das Ganze einer jungen Frau, die sich daraufhin beim Nordkurier erkundigte, ob das mit dem Schnee überhaupt erlaubt ist. Die Zeitung gab die Frage weiter an Hans-Georg Rausch, Fachbereich Bauen, Sicherheit und Ordnung im Amt Mecklenburgische Seenplatte. Geregelt wird die Frage in den Straßenreinigungssatzungen der Kommunen - und das auf unterschiedliche Weise, als Ordnungswidrigkeit ist das nicht in allen Satzungen ausgewiesen, erklärt Hans-Georg Rausch. Die Mirower Satzung weise aus, dass Schnee und Eis von anliegenden Grundstücken nicht auf die Straße gebracht werden dürfen, von Bürgersteigen sei keine Rede, erläutert Hans-Georg Rausch weiter. Das sei in den Straßenreinigungssatzungen der anderen Gemeinden des Amtsbereiches - Wesenberg, Wustrow und Priepert - genauso formuliert. "Es gibt, was das Befördern von Schnee und Eis vom Bürgersteig auf die Straße angeht, also keine Festlegung. Das ist in den meisten Jahren kein Problem, weil nicht so viel Schnee fällt. In diesem Jahr aber kann es eng werden. In Ausnahmefällen ließen wir schon Schnee an problematischen Stellen räumen", ergänzt Hans-Georg Rausch. 

 

Quell: Nordkurier vom 29.01.2010




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