Satzungsentwurf "Touristische Abgabe" liegt vor

Feedback zur touristischen Abgabe möglich

Es ist geplant in der Mecklenburgischen Kleinseenplatte touristische Abgaben einzuführen. Diese Einnahmen helfen den Orten und Gemeinden anteilig Kosten für touristische Infrastruktur, die ja auch durch Einwohner der Region genutzt wird, zu decken. Neben der Verbesserung der Infrastruktur werden dadurch zukünftig auch Mittel frei, die für steigende Pflicht- und so manche freiwillige Aufgabe verwendet werden können.

Touristische Abgaben werden in vielen Orten der Mecklenburgischen Seenplatte erhoben: Egal ob in Rechlin, der Feldberger Seenlandschaft, Waren (Müritz), Röbel, Göhren-Lebbin, Plau am See, Zislow …. – das System der Kur- und Fremdenverkehrsabgaben ist weit verbreitet und auch über unseren Landkreis hinweg normale Praxis seit vielen Jahren.

Welche Arten der touristischen Abgaben es laut gültigem Kommunalabgabengesetz gibt und wofür die Orte die eingenommen Mittel verwenden, ist in der Tabelle zu sehen. Viele der dort aufgezählten Maßnahmen werden in den Orten und Gemeinden der Mecklenburgischen Kleinseenplatte auch bereits jetzt umgesetzt, auf freiwilliger Basis ohne die Erhebung von touristischen Abgaben. Um diese Möglichkeiten auch in Zukunft zu haben und diese Aktivitäten zu intensivieren sowie auszubauen, ist die Erhebung touristischer Abgaben notwendig.

Im Herbst 2017 wurde ein Kurabgabe-Beirat gegründet, um sich dem Themenfeld konkret zu nähern. Er besteht aus Touristikern sowie Stadt- und Gemeindevertretern des Amtsbereiches. Im Rahmen dieses „Expertengremiums“ wurde in zwei Sitzungen ein Entwurf einer möglichen Kurabgabe-Satzung für die Mecklenburgische Kleinseenplatte erarbeitet, der sich an bereits gültigen Satzungen verschiedener Orte der Mecklenburgischen Seenplatte orientiert. Dieser ENTWURF soll hiermit öffentlich dargestellt werden um jedem Interessenten die Möglichkeit zu geben, Hinweise und Anregungen zu äußern. Diese werden dann in einer abschließenden Beratung des Kurabgabe-Beirates im März 2018 diskutiert, bevor anschließend der Satzungs-Entwurf als Empfehlung an die politischen Gremien weitergereicht wird.

Ihre Hinweise und Anregungen richten Sie bitte bis zum 12. Februar 2018 an die

Mecklenburgische Kleinseenplatte Touristik GmbH
Burg 1, 17255 Wesenberg
Telefon: 039832 20389
Fax: 039832 20383
E-Mail: enrico.hackbarth[at]klein-seenplatte.de

Herr Hackbarth steht Ihnen gern für Fragen sowie Ihre Hinweise und Anregungen zur Verfügung.

Außerdem können Sie sich auch an eines der Mitglieder (siehe Seite 11 im Kleinseenlotsen vom November 2017) des Kurabgabe-Beirates wenden.

Je nach Verlauf der Prädikatisierungsprozesse und der Beratungen in den zuständigen, regionalen Entscheidungsgremien wird es dann im Laufe des Jahres 2018 zu einer Entscheidung zur Einführung von Kur- und Fremdenverkehrsabgaben kommen.

Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit im Sinne einer zukunftsfähigen Gestaltung unserer Orte und Gemeinden in der Mecklenburgischen Kleinseenplatte.

Quelle: Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte

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